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Medikamentenplan – “Blutverdünner”

In dieser Serie stellen wir Euch häufig verschriebene Medikamente vor. Im zweiten Teil geht es um Medikamente, die zur Thromboseprophylaxe o.ä. angewendet werden.

Jeder hat in etwaigen Einsätzen schon die Frage nach der Einnahme von “Blutverdünnern” gestellt. Präparate wie Marcumar®, ASS® oder Eliquis® stehen dabei regelmäßig auf den Medikamentenplänen unserer Patienten. Doch wie genau wirken diese Präparate und was gilt es zu beachten, wenn Patienten diese einnehmen? Die Anzahl an “typischen” Medikamenten, die Einfluss auf die Blutgerinnung nehmen ist im Vergleich zu anderen Medikamentenklassen relativ überschaubar. Die Wirkstoffnamen erkennt man meist sehr schnell wieder und kann hieraus Rückschlüsse auf Vorerkrankungen ziehen und seine Therapie entsprechend anpassen.

Thrombozytenaggregationshemmer

DAS Standardmedikament zur Beeinflussung der Blutgerinnung – Acetylsalicylsäure. Häufig verwendet, um z.B. einen erneuten Schlaganfall (Re-Apoplex) oder Herzinfarkt zu verhindern, wird dieses Medikament auch zur Prophylaxe bei zu erwartenden Krankheiten aufgrund von Blutgerinnseln verschrieben. Acetylsalicylsäure ist auch im Rettungsdienst weit verbreitet und findet hier bei der Behandlung des Akuten Koronarsyndroms Anwendung. Durch eine Hemmung der Cyclooxygenase 1, wird die Bildung von Thromboxan A2 in den Thrombozyten verringert und somit die Aggregation der Blutplättchen unterbunden. Dieser Effekt hält 7-11 Tage an und ist irreversibel. Typische Patientengruppe sind Hypertoniker und Patienten mit KHK. Bei bestehender Therapie mit ASS 100 mg sollte beim ACS sorgfältig abgewogen werden, welche Menge Acetylsalicylsäure durch den Rettungsdienst ergänzt wird. Die Vorgehensweisen unterscheiden sich hier regional.

Cumarine

Der bekannteste Vertreter dieser Gruppe ist wohl das Phenprocoumon – oder auch Marcumar®. Die Wirkstoffe dieser Gruppe hemmen als kompetitive Vitamin-K-Antagonisten die Carboxylierung etwaiger Gerinnungsfaktoren und verhindern so eine Blutgerinnung. Ein weiterer Vertreter dieser Wirkstoffsklasse ist das Warfarin. Da Patienten, die mit Marcumar behandelt werden, regelmäßig zur Bestimmung ihres INR-Wertes beim Hausarzt vorstellig werden müssen, findet dieses Medikament immer weniger Anwendung. Im Gegensatz zu anderen Antikoagulantien kann die Wirkung des Marcumars mit der Gabe von Vitamin K oder der Gabe von Prothrombinkomplex-Konzentraten antagonisiert werden.

NOAK / DOAK

Seit einigen Jahren werden die Cumarine immer häufiger durch sog. direkte orale Antikoagulantien (DOAK) ersetzt. Sie bieten durch ihre gute Kontrollierbarkeit den Vorteil, dass keine regelmäßige Kontrolle der Blutgerinnung erfolgen muss. Das Schlaganfallrisiko ist nahezu gleich groß, wie bei den Vitamin-K-Antagonisten, jedoch treten weniger bedrohliche Blutungen auf als bei der Antikoagulation mit Cumarinen. Die Indikationen sind im Grunde die gleichen wie bei Marcumar und Co., DOAK’s werden also bei Patienten mit Vorhofflimmern, zur Prävention von venösen Thromboembolien und bei Herzklappenersätzen (nicht bei künstlicher Herzklappe) verschrieben.

Die einzelnen Präparate aus dieser Wirkstoffgruppe setzen allesamt in der Gerinnnungskaskade an, allerdings an leicht unterschiedlichen Punkten, die für den Rettungsdienst primär nicht relevant sind.

Mit Ausnahme von Edoxaban (Lixiana®) sind mittlerweile alle DOAK’s antagonisierbar. Patienten mit unstillbaren Blutungen, die unter Therapie mit direkten oralen Antikoagulanzien stehen, können also spezifische Antidote erhalten. Die hemmende Wirkung auf die Blutgerinnung wird durch diese Antidote innerhalb kurzer Zeit aufgehoben.

Zu den DOAK’s gehören

  • Apixaban (Eliquis®)
  • Rivaroxaban (Xarelto®)
  • Edoxaban (Lixiana®)
  • Dabigatran (Pradaxa®)

Fazit für den Rettungsdienst

Was bringt uns nun dieses Wissen über die gängigen “Blutverdünner” im Einsatz? Zum einen macht es Sinn über diese Medikamente Bescheid zu wissen, weil sie immer wieder in Medikamentenplänen stehen und die Patienten selber häufig nicht wissen, warum diese ihnen überhaupt verschrieben wurden. Zum anderen haben bis auf Acetylsalicylsäure alle oben genannten Medikamente einen erheblichen Einfluss auf die medikamentöse Therapie in der Präklinik. Bei vorbestehender Medikation mit Antikoagulantien ist die Gabe von Heparin mit einem deutlich höheren Risiko behaftet, eine lebensbedrohliche Blutung auszulösen. Die Gabe, zum Beispiel im Rahmen der ACS-Therapie, sollte also wohl überlegt sein und im Zweifel besser ausbleiben. Patienten mit ASS in der Dauermedikation können Heparin hingegen ohne Bedenken erhalten (bei Ausschluss anderer Kontraindikationen für Heparin), da dieses Medikament nicht auf die sekundäre Hämostase wirkt, sondern nur auf die Thrombozyten, die im ersten Schritt der Blutgerinnung einen “weißen Thrombus” bilden. Über die richtige Dosierung von ASS bei bestehender Vormedikation gibt es keine eindeutigen Aussagen, häufig werden 100 mg von der geplanten Dosis abgezogen oder die Vormedikation wird schlicht nicht beachtet.


Quellen

  • Moll, D. (2019, 4. März). Das erste Antidot für Apixaban und Rivaroxaban kommt nach Europa. www.deutsche-apotheker-zeitung.de. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/03/04/das-erste-antidot-fuer-apixaban-und-rivaroxaban-kommt-nach-europa
  • Altiok, E. & Marx, N. (2018). Orale Antikoagulation. Deutsches Aerzteblatt Online, 1. https://doi.org/10.3238/arztebl.2018.0776

Inhaltsverzeichnis

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